NSL-Fachkraft
Zielgruppe:
Personen, die in Wach- und Sicherheitsunternehmen die Aufgaben einer
- Leitenden Notruf- und Service-Leitstellen-Fachkraft (L-NSL-FK) oder
- Notruf- und Service-Leitstellen-Fachkraft (NSL-FK) bzw.
- Verantwortlichen Person in Interventionsstellen (IS) gemäß VdS 2153 bzw. VdS 2172 wahrnehmen.
Lehrgangsziel:
Die Teilnehmer*innen erwerben Kenntnisse und Fertigkeiten zu Schutz und Sicherung im Rahmen des normalen Dienstablaufs und in Gefahrensituationen für Auftraggeber und Beschäftigte in Verbindung mit den Tätigkeiten in NSL und IS.
Dies erfolgt insbesondere im Hinblick auf die Nutzung und den Einsatz von Leitstellentechnik / Alarmempfangseinrichtungen sowie die Führung und Durchführung von Interventionen sowie die operative Führung von Sicherheitsmitarbeiter*innen.
Voraussetzungen:
Gemäß Richtlinie VdS-2237:2021-08 (05) Prüfungsordnung zur Qualifikation von Fachkräften in Notruf- und Service-Leitstellen und Interventionsstellen:
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die einen Tätigkeitsnachweis von mindestens 1000 Stunden in einer Leitstelle oder Interventionsstelle mit Sicherheitsaufgaben vorlegen können, z. B. aus den Bereichen:
- Sicherheitsdienstleister, die Alarm- oder Interventionsdienste anbieten
- Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) u. a. Polizei, öffentliche Feuerwehren, THW, Rettungsdienste
- Werkfeuerwehren und Betriebsfeuerwehren
- Leitstellen für Aufzugsnotruf und Personenhilferuf
- Sicherheitszentralen z. B. in Werken, für Binnen- und Seehäfen sowie Flughäfen
- Sonstige Zentralen oder Stellen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben z. B. Rechenzentren, Lagezentren
- Leitstellen von Energieversorgern und kritischen Infrastrukturen
Der Tätigkeitsnachweis ist anhand von Büchern. Aufzeichnungen, Geschäftspapieren und Urkunden zu erbringen. Der Stundennachweis kann z. B. durch Lohnabrechnung, Dienstpläne, Arbeitszeugnisse, Wachbücher erbracht werden.
Personen mit folgenden Qualifikationsnachweisen können eine Teilprüfung beantragen:
- lHK-geprüfte Werkschutzfachkraft oder
- lHK-geprüfter Werkschutzmeister oder
- lHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
- Abgeschlossenes Studium im akkreditierten Studiengang Sicherheitsmanagement oder Sicherheitsfachwirt
Auf Grundlage dieser Qualifikationsnachweise ist für die Prüfung zur NSL-Fachkraft eine Prüfung im Teil 3, für die Leitende NSL-Fachkraft in den Teilen 3 und 4 abzulegen.
Anmerkung:
Eine ausgebildete und erfolgreich geprüfte ,,Fachkraft für Schutz und Sicherheit" oder "Servicekraft für Schutz und Sicherheit" oder, Meister für Schutz und Sicherheit erfüllt bereits die Qualifikationsanforderungen einer NSL-FK. Eine Prüfung zur NSL-FK gemäß VdS 3138-1 ist für diesen Personenkreis nicht gefordert.
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung als L-NSL-FK werden mit Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung zur ,Fachkraft für Schutz und Sicherheit", ,Servicekraft für Schutz und Sicherheit" oder ,Meister für Schutz und Sicherheit bereits in vollem Umfang erfüllt. Tätigkeiten in der NSL bzw. IS gemäß Abschnitt 4.1 sind in diesem Fall nicht nachzuweisen. Personen mit diesen Qualifikationsnachweisen sowie geprüfte NSL-Fachkräfte müssen lediglich eine Teilprüfung (Teil 4) ablegen.
Inhalt:
- Rechtliche Grundlagen der Notruf- und Service- Leitstellen und Interventionstätigkeit
- Grundsätze über den Umgang mit Menschen
- Einsatzführung
- Dienstkunde
- Gefahrenmeldetechnik
- Technische Einrichtungen in der NSL und IS
- Grundlagen der Kommunikations- und Datentechnik
- Management von Sicherungsdienstleistungen in der NSL (L-/NSL-FK)
- Prüfungsvorbereitung
Lehrgangsdauer: 40 Stunden
Seminarkosten: 875,00 € (Vorbereitung auf den Qualifikationsnachweis „NSL- Fachkraft“ VdS) zuzüglich 230,00 € (Vorbereitung auf den
Qualifikationsnachweis „Leitende NSL- Fachkraft“)
Abschluss: Zertifikat NSL- Fachkraft VdS
Seminarorte: Kiel, Berlin, Dresden